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Freunde und Förderer der Sekundarschule „Karl Marx“ Osterburg e.V.
Mitgliederversammlung 1. In jedem Schuljahr findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich beantragt wird....



