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Beitragsordnung
Beiträge entrichten wollen, werden dies dem geschäftsführenden Vorstand unter Angabe des zusätzlichen Beitrages rechtzeitig, d.h. vor Beginn des jeweiligen neuen Geschäftsjahres - zur Vermeidung von Missverständnissen - schriftlich mitteilen. Osterburg, 04. Februar 2026 Enrico...



