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Schul- und Hausordnung
die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen dem Unterricht fernbleiben, müssen durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte zeitnah (am selben Tag bis 8:30 Uhr telefonisch, per Mail oder persönlich) abgemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am 3. Tag der Anwesenheit...
5 Gegenstand und Umfang der Datenverarbeitung
der Lernplattform legen für die Lernenden und andere am Bildungsprozess beteiligte Personen (z. B. Sorgeberechtigte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Personen aus Praktika- bzw. Ausbildungsbetrieben oder Austauschschulen) die Nutzerzugänge an und teilen diesen die Zugangsdaten...



