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Schul- und Hausordnung

 

1. Tagesablauf
1.1. Die Frühaufsicht beginnt um 7:15 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler können sich dann unter Aufsicht im Foyer insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen aufhalten. Mit dem Vorklingeln betreten die Schüler das Schulgebäude und begeben sich sofort zu ihren entsprechenden Fachräumen.


1.2. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen es im Fahrradständer ab und schließen es an. Bei Beschädigungen an den Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen.


1.3. Die Schüler erscheinen stets sauber, ordentlich und mit den nötigen Arbeitsmitteln ausgestattet, ca. 10 min. vor Unterrichtsbeginn, in der Schule.


1.4. Nach Unterrichtsbeginn werden die Schultüren geschlossen, während des Unterrichts sind die Lehrkräfte nicht zu sprechen. Bei Verspätung müssen die Schüler die Klingel betätigen und um Einlass bitten.


1.5. Zum Ende jeder Unterrichtsstunde stellen die Schüler Ordnung und Sauberkeit in dem jeweiligen Unterrichtsraum wieder her und legen ihre Taschen vor dem nächsten Unterrichtsraum ab.


1.6. Am Ende der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt und das Schulgelände zügig verlassen.


1.7. Schüler, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen dem Unterricht fernbleiben, müssen durch die Erziehungsberechtigten umgehend (am selben Tag telefonisch bis 8.30 Uhr) entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist spätestens am 3.Tag der Anwesenheit vorzulegen.

 

 

2. Verhalten im Unterricht
2.1. Jeder Schüler hat das Recht auf Bildung und sich so zu verhalten, dass andere Schüler beim Lernen nicht behindert oder gestört werden. Die Anweisungen des Lehrers sind zu befolgen.


2.2. An der Schule besteht ein generelles Verbot des Betriebs von elektronischen Geräten (Handys, Smart Watch, Tablet usw.). Alle elektronischen Geräte von Schülerinnen und Schülern, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Unterrichts sind und in Abstimmung mit einer Lehrkraft verwendet werden, sind beim Betreten des Schulgeländes bis zum Ende des Schultages auszuschalten.


2.3. Bei jeder Form einer Leistungserhebung (Kontrolle, Klassenarbeit usw.) ist jeder Schüler dafür verantwortlich, dass sich elektronische Hilfsmittel nicht in seinem Zugriffsbereich befinden (z.B. Federtasche, Hosentasche, unter der Bank usw.), dieses würde einen Betrugsversuch bedeuten.


2.4. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, dass Kinder und Erziehungsverantwortliche über das Schultelefon in Kontakt treten können.


2.5. Bei Zuwiderhandeln wird der jeweilige Gegenstand vom Fachlehrer oder Schulleiter eingezogen und kann beim ersten Vergehen nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Bei weiteren Vergehen kann das Gerät nur persönlich von den Eltern in Empfang genommen werden.

 

 

3. Verhalten in den Pausen
3.1. Die Unterrichtsräume werden zügig gewechselt, es wird aber nicht gerannt!


3.2. Jeder Schüler verhält sich so, dass andere nicht belästigt oder gefährdet werden, alle achten auf Sauberkeit und darauf, dass fremdes Eigentum nicht entwendet, verschmutzt oder beschädigt wird. Für sämtlichen Müll sind die dafür bereitstehenden Papierkörbe und Mülltonnen zu benutzen.


3.3. Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schüler zügig zu ihrem Fachraum.


3.4. Schüler, die vom Sport kommen, betreten in den großen Pausen das Schulgebäude erst mit dem Vorklingeln.


3.5. Aufenthalt bei schlechtem Wetter - die „Regenpause“ wird durch den Schulfunk bekannt gegeben. Die Schülerinnen und Schüler halten sich dann im Foyer, Frühstücksraum, Flur vor dem Speiseraum und unteren Flur (blaue Etage) auf. 

 

 

4. Sonstiges
4.1. Den Anweisungen aller, in der Schule arbeitenden Personen, ist Folge zu leisten!


4.2. Den Schüler/-innen, Lehrkräften und Mitarbeitern wird untersagt, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände sowie gefährliche Gegenstände mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen. (Bundeswaffengesetz in der Fassung vom 01.09.2020)


4.3. Das Mitbringen von Tieren ist verboten.


4.4. Für Geld und Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.

 

4.5. Es ist verboten, alkoholische Getränke, Drogen, E - Zigaretten sowie nicht notwendige Arzneimittel mit zur Schule zu bringen.


4.6. Im gesamten Schulbereich besteht ein absolutes Rauchverbot.


4.7. Das Verlassen des Schulgebäudes und -grundstückes ist nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis des Klassenlehrers bzw. des aufsichtsführenden Lehrers erlaubt.


4.8. Unfälle jeglicher Art sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.




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