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Wann kann ich mich an die Schulsozialarbeiterin wenden?

 

Schülerinnen und Schüler

  • bei Fragen und Problemen mit Drogen, Sexualität, Gewalt, Straftaten, Jugendschutzgesetz, Rechte und Pflichten, Medien, Krankheiten
  • wenn Ärger zu Hause oder in der Schule belastet
  • bei Problemen mit Freunden, Freundinnen, Mitschülern, Mobbing und Gewalt jeglicher Art
  • bei der Berufsorientierung
  • wenn man z.B. einfach mal mit jemanden vertraulich reden möchte

 

 

Eltern

  • wenn z.B. das Kind ungern in die Schule geht, schwänzt, sich verweigert, plötzlicher Leistungsabfall, depressiv und zurückgezogen wirkt
  • Unterstützung bei der Vermittlung zu Hilfsangeboten und Institutionen außerhalb der Schule
  • wenn Hausbesuche erwünscht werden
  • bei Ideen, Vorschlägen und Unterstützung im Schulalltag

 

 

Lehrerinnen und Lehrer

  • bei Schwierigkeiten in der Klasse
  • zur Unterstützung bei der Arbeit zu Themen wie Sucht, Drogen und Gewalt
  • wenn die Klassengemeinschaft gefördert werden soll
  • bei Bedarf einer intensiven Betreuung von Schülern/.innen
  • Hospitation in den Klassen
  • Unterstützung bei Projekten
  • Mitwirkung bei der Schulung zu sozialpädagogischen Themen, z.B. Umgang mit psychischen Erkrankungen etc.

 

 

Beratung in der Schulsozialarbeit ist ...
zuhören, ermutigen, motivieren, unterstützen, helfen, vertrauen, beraten, informieren, aufklären, begleiten, betreuen, vernetzen, vermitteln, verändern, vorbeugen, unterbrechen, gestalten, schlichten, anbieten, bestärken, teilnehmen, inszenieren ...




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